Das Landgericht Freiburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe und zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe. Das Landgericht ist eines von insgesamt 24 Landgerichten in Baden-Württemberg.
Das Landgericht Freiburg ist in erster Instanz für Zivilsachen und Strafsachen zuständig. Es bearbeitet unter anderem allgemeine Zivilklagen, Familiensachen, Handelssachen und Strafverfahren. Das Gericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, führt Strafprozesse durch und übernimmt weitere Aufgaben im Rahmen der Rechtsprechung.
Das Landgerichtsgebäude befindet sich in der Salzstraße 17 in Freiburg im Breisgau. Es wurde im Jahr 1911 errichtet und beherbergt heute neben dem Landgericht auch das Amtsgericht Freiburg.
Die Richter am Landgericht Freiburg sind Juristen mit langjähriger Berufserfahrung und spezialisierter Ausbildung. Sie nehmen ihre Aufgaben unabhängig und neutral wahr und entscheiden nach geltendem Recht.
Öffentliche Verhandlungen können in der Regel von interessierten Zuschauern besucht werden. Für die Rechtsprechung im Bereich des Landgerichts Freiburg gelten die gesetzlichen Regelungen und Verfahrensordnungen, wie etwa die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung.
Das Landgericht Freiburg ist zusammen mit den anderen Gerichten und Behörden Teil der deutschen Justiz und trägt zur Durchsetzung des Rechts und zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei.
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